EMV- und Niederspannungsrichtlinien
Der Hersteller oder der Inverkehrbringer muss gegenüber seinen Kunden, den Behörden und bei Produkthaftpflichtsfällen nachweisen können, dass seine Produkte bei der Inverkehrbringung dem Stand der Technik entsprechen.
 
Dieser Nachweis ist in den meisten Fällen gegeben, wenn ein Produkt mit den gültigen harmonisierten europäischen Normen übereinstimmt. (EMV-, Sicherheits- und weitere Prüfungen zum Nachweis der CE-Konformität)
 
Damit Sie sicher sind, dass Ihre Produkte den gültigen Normen entsprechen, vergleichen Sie die in der Konformitätserklärung oder in den Prüfberichten aufgeführten Ausgaben der Normen mit den heute gültigen Normen.
 
Angaben über die Bezugsdaten der harmonisierten Normen finden Sie in den Listen, welche im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden:
- Niederspannungs-Richtlinie
- EMV-Richtlinie
 
Zusammenstellung der OSEC über die wichtigsten Begriffe des Risk Mangements.
 
Die aktuelle Normen können z.B. bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung oder bei der Electrosuisse bezogen werden.
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